Wehrhafte Demokratie oder liberale Selbstberuhigung? Eine Replik auf Martensteins Plädoyer im Thalia-Theater
- Guenter Joachim Disch
- 21. März
- 2 Min. Lesezeit

Das Theater darf zuspitzen. Es darf simulieren, provozieren, verdichten.
Doch wenn reale politische Fragen auf einer Bühne verhandelt werden, bleiben sie reale politische Fragen.
Im „Prozess“-Projekt des Thalia Theaters wurde die Möglichkeit eines AfD-Verbots als fiktives Verfahren inszeniert. Harald Martenstein trat dort als Redner gegen ein solches Verbot auf. Sein Kernargument: Eine Partei mit Millionen Wählerstimmen zu verbieten, könne selbst demokratiegefährdend sein.
Das klingt liberal. Es klingt rechtsstaatlich.
Aber es greift zu kurz.
# Demokratie ist mehr als ein Wahlakt
Demokratie erschöpft sich nicht im Mehrheitsprinzip.
Sie besteht aus Voraussetzungen, die nicht zur Disposition stehen:
* Menschenwürde
* Gleichheit vor dem Gesetz
* Minderheitenschutz
* Bindung staatlicher Macht an Recht und Verfassung
Diese Prinzipien bilden die freiheitlich-demokratische Grundordnung.
Das deutsche Grundgesetz ist nicht wertneutral. Es ist eine bewusste Antwort auf das historische Scheitern der Weimarer Republik – und auf die Machtergreifung der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei, die demokratische Verfahren nutzte, um die Demokratie abzuschaffen.
Gerade deshalb kennt es das Instrument des Parteiverbots – entschieden allein durch das Bundesverfassungsgericht.
# Der blinde Fleck in Martensteins Argument
Martenstein warnt vor dem demokratischen Schaden eines Parteiverbots.
Was in seiner Argumentation auffällig unterbelichtet bleibt, ist die andere Seite:
Was passiert, wenn eine Partei über Jahre hinweg
* ethnisch definierte Volksbegriffe normalisiert,
* Minderheitenrechte relativiert,
* Institutionen delegitimiert
* und Teile von ihr vom Bundesamt für Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuft werden?
Die Alternative für Deutschland ist nicht lediglich „rechts“. In Teilen wird sie als gesichert rechtsextrem bewertet. Das ist keine polemische Zuschreibung, sondern eine behördliche Einschätzung.
Wer in einer solchen Lage vor allem vor der Gefahr eines Verbots warnt, ohne die reale Gefahr rechtsextremer Normalisierung klar zu benennen, verschiebt die Gewichtung.
Das Problem ist nicht, dass Martenstein ein Verbot kritisch sieht.
Das Problem ist, dass er die strukturelle Herausforderung für die Demokratie nicht gleichwertig artikuliert.
# Wehrhafte Demokratie ist kein Extremismus
Die Idee der wehrhaften Demokratie bedeutet nicht:
„Verbieten, was stört.“
Sie bedeutet:
Demokratie darf sich nicht aus falsch verstandener Liberalität selbst entkernen.
Ein Parteiverbot ist die ultima ratio.
Aber die öffentliche Debatte darüber darf nicht so geführt werden, als sei bereits die Diskussion darüber demokratiefeindlich.
Gerade kulturelle Bühnen tragen Verantwortung. Wenn dort liberale Vorsicht betont wird, ohne autoritäre Tendenzen klar zu benennen, entsteht der Eindruck, die größere Gefahr gehe von staatlicher Abwehr aus – nicht von demokratiefeindlicher Agitation.
Das ist eine gefährliche Verschiebung.
# Die eigentliche Lehre
1933 war kein Unfall.
Es war das Ergebnis politischer Unterschätzung, Normalisierung und Gewöhnung.
Die Lehre daraus lautet nicht: „Verbietet schneller.“
Sie lautet: „Seid nicht blind.“
Eine Partei ist nicht deshalb demokratisch, weil sie gewählt wird.
Sie ist demokratisch, wenn sie die demokratischen Grundprinzipien achtet.
Wer diese Unterscheidung verwischt, betreibt keine liberale Gelassenheit – sondern riskiert liberale Selbstberuhigung.
Und Selbstberuhigung war noch nie ein wirksames Schutzinstrument für Demokratien.



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